Ein wichtiges Thema ist die Frage der Baulastträgerschaft. Zunächst einmal geht es dabei um die Kostenübernahme der Baukosten bei der Einrichtung eines Radschnellwegs. Darüber hinaus ist der Baulastträger aber später auch für die Instandhaltung des Radschnellwegs verantwortlich.

Für keinen der in Vorplanung befindlichen Radschnellwege rund um Hamburg gibt es zur Zeit einen Baulastträger. Das gilt also auch für die drei südlich der Elbe geplanten Strecken.

Mögliche Baulastträger

  • Der Bund
  • Das Land Niedersachsen
  • Der Kreis, bei Strecken zwischen den geschlossenen Ortschaften
  • Die Gemeinden auf den Gemeindeflächen

Kreis-übergreifende Radschnellwege

Bei Radschnellwegen, die Kreis-übergreifend angelegt werden sollen, kann auch eine peinliche Situation entstehen, wenn der eine Kreis einen Radschnellweg akzeptiert und der andere nicht. Eine Finanzierung durch das Land würde von Beginn für klare Verhältnisse sorgen. Dazu kommt die Tatsache, dass die finanzielle Situation der Kreise häufig nicht gut ist. Das Argument mit den leeren Kassen ist leider nicht weit her geholt, insbesondere bei Landkreisen, die abseits der großen Zentren liegen. Und wenn dort die Finanzierung vom Land übernommen würde, dann ginge das übliche Gezänk in allen zentrumsnahen Landkreisen los. Einheitliche Handlungsweisen der Politik sind da zukunftssicherer. Vom Land Niedersachsen gibt es dazu noch keine verbindliche Zusage, aber auch eine andere Lösung ist noch nicht in Sicht.

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